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A1-067: Einbringung der Abwägungsordnung der Agora

Antrag: Einbringung der Abwägungsordnung der Agora
Antragsteller*in: Uwe Daube
Status:Eingereicht
Eingereicht: 16.10.2020, 23:20

Antragstext

Von Zeile 67 bis 71 löschen:

  1. Wurde die Thematik der Fragestellung zum Zeitpunkt der Einreichung innerhalb der letzten vier Wochen vom Bundesvorstand abschließend behandelt, kann dieser nach Rückfrage durch das Prüfteam sein Einverständnis zur erneuten Erörterung dieser Thematik geben oder diese ablehnen.

Begründung

Unnötig, weil gem §6 der BuVo jederzeit bei Bedarf eine Fragestellung einbringen darf. Das inkludiert die in §4 Abs 7. beschriebenen Fälle.

Unterstützer*innen

keine

Änderungsanträge

keine

Kommentare

17.10.2020

Renaldo Tiebel:

Sehe ich alles andere als unnötig.

Inwiefern ist es denn nicht sinnvoll, wenn jemand eine Entscheidung des BuVo's auf der Agora in Frage stellt, dann den BuVo zu befragen.

Ohne diesen Satz könnte nur der BuVo seine eigenen Entscheidungen (schon getroffene) als Frage einstellen. Nach welchen Kriterium sollte er das denn tun?

Das Quorum, bei dem man ja erstmal ermitteln könnte ob dies wirklich gewünscht ist, würde bei reinen BuVo einbringen entfallen.
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